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Turngemeinschaft Römerstadt e.V.

Frankfurt am Main

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Vereinsfusion mit der TSG Nordwest
Die Turngemeinschaft Römerstadt e.V. war von 1950 - 2021 ein Breitensportverein aus dem Nord-Westen von Frankfurt. Von einigen Wettkampfmannschaften im Bereich Volleyball abgesehen, war er ein Gesundheits- und Breitensportverein.
Mit Fusion vom 01.01.2022 sind alle Sportangebote in der TSG Nordwest 1898 e.V. aufgegangen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.tsg98.de/.

 

Tipps & Tricks

zur Beitragszahlung


 
Wann muss ich zahlen?

Üblich ist in unserem Verein das so genannte SEPA-Lastschrift-Verfahren, d.h. Sie geben uns Ihre Bankverbindung und wir buchen 1/4-, 1/2- oder ganzjährig - je nach Wunsch - den fälligen Beitrag von Ihrem Konto ab. Das ist für Sie bequemer und auch für uns bedeutet das weniger Arbeit. Sie haben die Möglichkeit auf dem Aufnahmeantrag die Frequenz der Abbuchungen zu bestimmen (das können wir auch gerne jeder Zeit wieder ändern). Geben Sie nichts an, wird automatisch 1/4jährlich abgebucht, immer im Voraus. Abgebucht wird dann jeweils:

    1/4jährlich: 10. Januar 10. April 10. Juli 10. Oktober
    1/2jährlich: 10. Januar   10. Juli  
    jährlich: 10. Januar      
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Fälligkeitstag. Sie sollten an diesem festen Termin eine ausreichende Kontodeckung garantieren, da wir ansonsten fällige Rücklastgebühren der Banken (z. Zt. 3,00 €) an Sie weitergeben müssen.

Für den alten und sehr kleinen Kreis von Barzahlern gilt im Rahmen der Bestandswahrung aufgrund des emens hohen Verwaltungsaufwandes seit der Jahreshauptversammlung vom 27.Mai 2001, dass der Beitrag im Januar für das ganze Jahr im Voraus - am besten via Dauerauftrag - überwiesen werden soll.

 
Was bedeuten diese komischen Zahlen und Codes auf meinem Kontoauszug?

In Zeiten von Computern wird vieles einfacher und billiger, aber vielleicht manchmal nicht ganz einsichtig. Dazu zählt leider auch der Überweisungs-Verwendungszweck nach der Abbuchung. Damit Sie nicht den Eindruck haben, dass da was gemacht wird, was Sie nicht verstehen, hier eine detaillierte Aufschlüsselung, was da alles auf Ihrem Kontoauszug steht:

  • Als erstes in etwa TGR Beitrag 4/2012 - was soviel heißt wie: Abbuchung Nr. 4 (Oktober) 2012, Nr. 3 steht für Juli, Nr. 2 für April und Nr. 1 für Januar
  • Danach folgt eine siebenstellige Zahl, die mit einer oder mehreren Nullen anfängt und wieder mit einer Null aufhört z.B. 0038540: Dies ist die Mitgliedsnummer des Beitragszahlenden Mitgliedes. Bei weiteren siebenstelligen Zahlen mit einer anderen Zahl als der 0 handelt es sich um Familienmitglieder, die einen gesonderten Beitrag zahlen.
  • Anschließend folgen die einzelnen Beiträge, aufgeteilt in einen Computercode und den Betrag; bspw. V002 18,00:

Hier eine Aufschlüsselung für die Computercodes:

CodesBeitragsklasse
V001Erwachsene (ab 18 Jahre)
V002Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre, sowie Studenten, Azubis und Schüler
V003Senioren ab 65 Jahre
V004Teilnehmer der Eltern- und Kind-Gruppe
V005Ehepaar
V006Mitglied im Ehepaarbeitrag
V007Kinder (3 bis einschl. 13 Jahre)
V008Familienbeitrag
V009Mitglied im Familienbeitrag
V014Teilnehmer der Eltern- und Kind-Gruppe (beitragsfrei für Kind in Zusammenhang mit V0004)
V0FMFörderndes Mitglied
V0UMeinmalige Zahlungen wg. Aufnahmegebühr, Rückbuchung, Ausweisverlust, etc.
V0AZeinmalige Zahlungen wg. Beitragsumstellung
ZUYOZusatzbeitrag für Teilnehmer der Yoga-Gruppe
ZUZJZusatzbeitrag für Teilnehmer der Ju Jitsu-Gruppe
ZUZTZusatzbeitrag für Teilnehmer der Tanzgruppe

Wenn Sie immer noch Fragen haben, wenden Sie sich an die TG Römerstadt (Anschrift).

 
Es wurde ein komischer Beitrag von meinem Konto abgebucht!

Wenn für Sie nicht klar ist, warum der Beitrag in dieser Höhe ausfällt und/oder die aufgeführten Codes Ihnen nicht weiter helfen, fragen Sie (Vereinsanschrift). Aber bitte legen Sie keinen Widerspruch ein! Die Gebühren die dadurch anfallen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

 
Mir wurde zuviel Beitrag abgebucht. Wie bekomme ich das zuviel gezahlte Geld zurück?

Legen Sie bitte keinen Widerspruch bei Ihrer Hausbank ein. Nachher denken wir noch, Sie wollten gar keinen Beitrag zahlen... ;-)
Schreiben Sie uns bitte in dem Fall, dass Ihnen zuviel Geld abgebucht wurde, eine Email (Vereinsanschrift). Der Übungsleiter kann Ihnen in der Regel nicht weiterhelfen. Wir prüfen dann Ihre Angaben und Sie erhalten dann schnellstmöglich den zuviel gezahlten Beitrag zurück.

 
Ich rutsche durch einen Geburtstag in eine andere Beitragsklasse - was muss ich tun?

Ist das nicht toll? Gar nichts!!!
Wir merken wenn jemand im nächsten Buchungszeitraum Geburtstag hat und ändern dann gleich automatisch die Beitragsklasse.

 
Muss ich den Familienbeitrag beantragen?

Unter der Bedingung, dass Sie bei jedem Aufnahmeantrag auch brav das Feld "Familienangehörige, die bereits Vereinsmitglied sind" ausgefüllt haben: NEIN!
Der Familienbeitrag wird gewährleistet, wenn die betreffenden Familienmitglieder alle im selben Haushalt wohnen, bei der Anmeldung die gleiche Bankverbindung angegeben wurde und nicht selbst schon eine abgeschlossene Ausbildung haben.
Sollten die Familienmitglieder unterschiedliche Mitgliedsnummern (mit Ausnahme der letzten Stelle) haben, sollten Sie sicherheitshalber noch mal Bescheid geben.

 
Was passiert mit säumigen Zahlern?

Nun, an die Wand gestellt wird nun nicht gleich jeder. Aber wenn das Konto nicht gedeckt ist, oder Sie Ihre Bank wechseln ohne uns Bescheid zu geben, werden nun mal Kosten verursacht, die Sie als Mitglied leider selbst tragen müssen.
Zunächst einmal erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, der Sie umgehend nachkommen sollten. Passiert dies nicht innerhalb einer Frist, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen. Das kostet Sie jedes Mal 5,- € Mahngebühr!

 
Ich habe zu Beginn des Jahres vergessen zu überweisen...

böse, böse... ;-) Dann lieber ganz schnell nachholen!
Die Lastschriftenzahler werden bei einem misslungenen Abbuchungsversuch direkt angeschrieben. Die wenigen Barzahler, die wir noch haben, werden im Oktober d.J. kontrolliert. Wenn noch Beiträge ausstehen, erhalten Sie umgehend eine Zahlungserinnerung.

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