Corona
Neue Regelung für den Sportbetrieb
22.08.2021 - Vereinsleben (wn)
Liebe Mitglieder,
die Neuinfektionen mit dem Corona Virus in Frankfurt steigen leider wieder und liegen mittlerweile über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Aufgrund dessen hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen die Regelungen für den Sport überarbeitet.
Diese sehen vor, dass ab sofort der Einlass in Innenräume von Sportstätten nur für geimpfte, genesene oder getestet (3G's) Personen gestattet ist.
Ungeimpfte oder ungenesene müssen einen Negativnachweis nach §3CoSchuV vorweisen.
Das kann entweder ein max. 48h alter negativer
PCR-Test oder ein max. 24h alter negativer Antigen-Schnelltest sein, ausgestellt von einer offiziellen Corona Teststelle mit klar ersichtlichem Datums- und Zeitstempel. Die sog. Selbsttests reichen nicht
aus!
Ausnahmen und Sonderfälle:
Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt ab Schulstart
das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis.
Wir bitten Euch als Mitglieder deshalb die entsprechenden Nachweise der 3 G's den Übungsleitern vorzulegen, bevor Ihr die Sportstätte betretet. Plant deshalb bitte genügend Zeit im Voraus ein.
Weitere Informationen über die aktualisierte Übersicht des Landessportbundes Hessen findet Ihr unter auf der Webseite des Landessportbund Hessen e.V.
Vielen Dank!
Euer Vorstand der TG Römerstadt
© 07.09.2014 | Impressum | Disclaimer | Datenschutz