Aktuelle Corona Regeln
Gültig ab 11.11.2021
21.11.2021 - Vereinsleben (lam)
Liebe Mitglieder,
nach wie vor ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen Sportanlagen vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt. In Innenräumen ist dafür ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV nötig (Teilnahme für geimpfte, genesene oder getestete Personen).
Für den Test ist ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nötig, ein Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Ausgenommen von der Pflicht zum PCR-Test sind unter 18-Jährige und Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Schülerinnen und Schüler gelten durch die regelmäßigen Testungen und das Testheft als getestet.
Weiterhin empfehlen wir generell die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln: Vor der Stunde Händewaschen oder desinfizieren, für Frischluft sorgen und, wenn möglich, Abstand halten. Auch bei geimpften und genesenen Personen empfehlen wir regelmäßig Selbsttests durchzuführen.
Für detailliertere Infos finden Sie die aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung unter www.hessen.de. Die für den Sport geltenden Regelungen sind wie gewohnt auch auf der Website des Landessportbundes Hessen zu finden: www.landessportbund-hessen.de.
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